01MAR Änderung der Touristensteuer auf den Balearen

Sehr geehrter Kunde des Aimia Hotel,

wir informieren Sie, dass das balearische Parlament die Erhöhung der Steuer für Aufenthalte in allen touristischen Einrichtungen auf den Balearen genehmigt hat, welche verdoppelt wird und ab dem 1. Januar 2018 gültig ist. Dies wurde durch die Änderung des Gesetzes 2/2016 der Steuer auf touristische Aufenthalte auf den Balearen, durch das Gesetz 13/2017 vom 29. Dezember und durch die allgemeinen Haushaltspläne der Autonomen Gemeinschaft der Balearischen Inseln für das Jahr 2018 in Kraft gesetzt (BOIB Nr. 160 von 29 -12-2017).

Der Steuerbetrag hängt von der Art und Kategorie der Unterkunft ab, in unserem Fall (4 Sterne Superior Hotel) 4,40 Euro pro Tag pro Erwachsenen (über 16 Jahre alt).

Aufenthalte während der Nebensaison (zwischen dem 1. November und dem 30. April) erhalten einen Bonus von 75% erhalten einen Bonus von 75%.
Der Bonus von 50% für den 9. Tag und die darauffolgenden eines gleichen Aufenthaltes, bleibt unverändert. Auch Gäste unter 16 Jahren sind von der Steuer befreit. 

Daher ist jede Person, die mindestens 16 Jahre alt ist und einen Aufenthalt in einer Touristeneinrichtung auf den Balearen macht, verpflichtet, diese Steuer zu zahlen, indem sie dem Betreiber der touristischen Einrichtung, in welcher diese Person untergebracht ist, den Betrag der Steuer zahlt.

Folglich, und in unserer Verpflichtung diese Steuer mit den Steuerbehörden der Balearischen Inseln zu begleichen, informieren wir Sie, dass wir in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften vor dem Ende Ihres Aufenthaltes in unserer Einrichtung die dazugehörige Steuerzahlung beantragen werden.

Die Einnahmen der Steuer werden einen Fond für die Förderung eines nachhaltigen Tourismus fördern, wessen Ziel die Finanzierung von Projekten ist, die auf die Förderung eines nachhaltigen, verantwortungsvollen und qualitativ hochwertigen Tourismus abzielen und vor allem für den Schutz der Umwelt, Landwirtschaft und Meeresumwelt plädieren. Außerdem sollen diese Projekte die Saisonbereinigung ankurbeln, historisches und kulturelles Erbe schützen, I + D + i, Ausbildung und Beschäftigung fördern, mit der Neuheit, dass mit der Einführung des neuen Buchstaben f) von Absatz 3 des Artikels 13 des Gesetzes 2/2016, die Einnahmen auch in politische Programme gehen werden, die den Zugang zu Wohnraum fördern sollen, insbesondere den der sozialen Mieten nach Kriterien der nachhaltigen Energieversorgung. Diese Projekte werden von einem Komitee für nachhaltigen Tourismus ausgewählt, welches aus Vertretern der balearischen Regierung, Insularen Räten, Kommunen, wirtschaftlichen und sozialen Akteuren und anderen Einrichtungen besteht. Diese Kommission erstellt einen jährlichen Plan, in dem die jährlichen vorrangigen Ziele nach Kriterien für das territoriale Gleichgewicht festgelegt werden.

Falls Fragen oder Zweifel in Bezug auf die Steuer für touristische Aufenthalte auf den Balearen auftauchen sollten, stellen wir Ihnen die Telefonnummer der Steuerbehörde der Balearischen Inseln zur Verfügung: http://www.caib.es/sites/impostturisme/de/inicio Tel. 901 201 530 

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt im Aimia Hotel.